UGB
(1) Die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist in der Konzernbilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung auszuweisen.
(2) Auf eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen brauchen Abs. 1 und § 264 nicht angewendet zu werden, wenn die Beteiligung nicht wesentlich (§ 189a Z 10) ist.
§ 263 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 263 Befreiung
…SIEBENTER TITEL Assoziierte Unternehmen § 263. (1) Die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist in der Konzernbilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung auszuweisen. (2) Auf eine Beteiligung an einem…
§ 265 Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Angaben zum Beteiligungsbesitz
…und den in den Konzernabschluß einbezogenen Tochter unternehmen gehört oder für Rechnung dieser Unternehmen von einer anderen Person gehalten wird. Die Anwendung des § 263 Abs. 2 ist jeweils anzugeben und zu begründen; 3. Name und Sitz der Unternehmen, die gemäß § 262 nur anteilmäßig in den Konzernabschluß…
Elektrizitätswirtschaftsgesetz
§ 2 § 2*) Begriffsbestimmungen
…eine Anlage, die zur Verbundschaltung von Elektrizitätsnetzen dient; 73. „verbundenes Unternehmen“ a) ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 228 Abs. 3 des Unternehmensgesetzbuches ( UGB ), b) ein assoziiertes Unternehmen im Sinne des § 263 Abs. 1 UGB oder c) zwei oder mehrere Unternehmen, deren Aktionäre ident sind; 74. „Verbundnetz“ eine Anzahl von Übertragungs- und Verteilernetzen, die durch…
§ 2 NÖ ElWG 2005 · NÖ ElWG 2005 · NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005
§ 2 § 2
…Anlage, die zur Verbundschaltung von Elektrizitätsnetzen dient; 69. “verbundenes Unternehmen”: a) ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 228 Abs. 3 Unternehmensgesetzbuch (UGB), b) ein assoziiertes Unternehmen im Sinne des § 263 Abs. 1 UGB oder c) zwei oder mehrere Unternehmen, deren Aktionäre ident sind; 70…
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