UGB
Gliederung
Drittes Buch Rechnungslegung und sonstige Unternehmensberichterstattung
DRITTER ABSCHNITT Konzernabschluss, Konzernlagebericht, konsolidierter Corporate Governance-Bericht und konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen
ERSTER TITEL Anwendungsbereich
§ 245a Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen
(1) Ein Mutterunternehmen, das nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards dazu verpflichtet ist, den Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen, die nach Art. 3 der Verordnung übernommen wurden, hat dabei § 193 Abs. 4 zweiter Halbsatz und § 194 sowie von den Vorschriften des zweiten bis neunten Titels § 247 Abs. 3, § 265 Abs. 2 bis 4, § 267, § 267a und § 267b anzuwenden; der Konzernanhang ist außerdem um die Angaben nach § 237 Abs. 1 Z 6 in Verbindung mit § 266 Z 4, § 237 Abs. 1 Z 3 und § 239 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit § 266 Z 2 sowie § 238 Abs. 1 Z 10 und Z 18 zu ergänzen.
(2) Ein Mutterunternehmen, das nicht unter Abs. 1 fällt, kann den Konzernabschluss nach den Rechnungslegungsvorschriften in Abs. 1 aufstellen.
(3) Ein Mutterunternehmen, das einen Konzernabschluss nach den in Abs. 1 bezeichneten Rechnungslegungsstandards aufstellt, hat bei der Offenlegung ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich um einen nach den in Abs. 1 bezeichneten Rechnungslegungsstandards aufgestellten Konzernabschluss handelt.
§ 245a UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 245a Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen
(1) Ein Mutterunternehmen, das nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards dazu verpflichtet ist, den Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen, die nach Art. 3 der Verordnung übernommen wurde…
§ 59a BWG · BWG · Bankwesengesetz
§ 59a
…Ein übergeordnetes Kreditinstitut, das einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen gemäß § 245a Abs. 1 oder 2 UGB aufstellt, hat die Anforderungen des § 245a Abs. 1 und 3 UGB zu erfüllen sowie die Angaben gemäß § 64 Abs. …
§ 28a Besondere Vorschriften für Organe von Kreditinstituten
…zusätzlichen Beaufsichtigung gemäß § 6 Abs. 1 FKG unterliegen, oder bb) verbundenen Unternehmen gemäß § 189a Z 8 UGB , § 245a UGB oder § 15 AktG ; b) bei Mitgliedern desselben institutsbezogenen Sicherungssystems gemäß Art. 113 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575…
§ 5
…zusätzlichen Beaufsichtigung gemäß § 6 Abs. 1 FKG unterliegen, oder bb) verbundenen Unternehmen gemäß § 189a Z 8 UGB , § 245a UGB oder § 15 AktG ; b) bei Mitgliedern desselben institutsbezogenen Sicherungssystems gemäß Art. 113 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575…
§ 246 VAG 2016 · VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 246 Offenlegung bestimmter Informationen betreffend Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung
…138 Abs. 8, der nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wird, ist Abs. 3 nicht anzuwenden. Zu veröffentlichen sind die Angaben gemäß § 245a Abs. 3 UGB und § 138 Abs. 9 sowie diejenigen Angaben, die den in Abs. 3 angeführten entsprechen.…
§ 138 Besondere Vorschriften über den Konzernabschluss
…nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufstellt, hat die Anforderungen des § 245a Abs. 1 und 3 UGB zu erfüllen. (9) Unbeschadet des § 245a Abs. 3 UGB ist bei der Offenlegung eines Konzernabschlusses gemäß Abs. 8 auch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um einen nach den Vorschriften dieses Bundesgesetzes…
Rückverweise