UGB
Gliederung
Wird der Name einer in der Firma genannten Person geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.
§ 7a Oö. POG 1992 · Oö. POG 1992 · Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992
§ 7a § 7a Teilrechtsfähigkeit
…der Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie weiters nach den Grundsätzen eines ordentlichen Unternehmers zu gebaren. § 21 und § 190 bis § 193 Abs. 1 und § 193 Abs. 3 bis § 216 des Unternehmensgesetzbuches , dRGBl…
§ 53a StPEG 2004 · StPEG 2004 · Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004
§ 53a 8a. Abschnitt
…der Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie weiters nach den Grundsätzen eines ordentlichen Unternehmers zu gebaren. § 21 und § 190 bis § 193 Abs. 1 und § 193 Abs. 3 bis § 216 des Unternehmensgesetzbuches , dRGBl…
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