§ 21 Fortführung bei Namensänderung
In Kraft seit 01. Januar 2007
Up-to-date
Wird der Name einer in der Firma genannten Person geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.
Rückverweise
UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 19 Zwingende Rechtsformzusätze
…1) Bei in das Firmenbuch eingetragenen Unternehmern muss die Firma, auch wenn sie nach den §§ 21, 22, 24 oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, enthalten: 1. bei Einzelunternehmern die Bezeichnung „eingetragener Unternehmer“ oder „eingetragene Unternehmerin“ oder…