§ 200 Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung
In Kraft seit 01. August 1990
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UGB
Gliederung
Drittes Buch Rechnungslegung und sonstige Unternehmensberichterstattung
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
ZWEITER TITEL Eröffnungsbilanz, Jahresabschluß
§ 200 Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung
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