Die Universitäten erfüllen ihre Aufgaben gemäß § 3 im Rahmen der Gesetze und Verordnungen weisungsfrei und geben sich ihre Satzung im Rahmen der Gesetze nach Maßgabe des Art. 81c Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008.
Rückverweise
UG · Universitätsgesetz 2002
§ 136 Nachfolgeeinrichtungen
…Universitäten werden mit dem Zeitpunkt des vollen Wirksamwerdens dieses Bundesgesetzes an der Universität Gesamtrechtsnachfolgerinnen der jeweiligen gleichnamigen Universität (einschließlich ihrer teilrechtsfähigen Organisationseinheiten) gemäß § 5 UOG 1993. Diese Universitäten werden einerseits in ihre gleichnamige Nachfolgeuniversität und andererseits in die Medizinische Universität aufgespalten. (2) Die im § 6 Z…
§ 36 Tierspital
…den Organisationseinheiten des Tierspitals zugeordnete Personal hat an der Erfüllung der Aufgaben mitzuwirken, die dem Tierspital im Rahmen der Untersuchung und Behandlung von Tieren obliegen. (5) Die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten des Tierspitals sind berechtigt, im Namen der Veterinärmedizinischen Universität Wien Verträge über die Erbringung tierärztlicher Leistungen abzuschließen. (6) Die…