§ 71a 3a. Abschnitt
In Kraft bis 31. Dezember 2027
Up-to-date
Im Zuge der Implementierung einer kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung sollen die Anzahl der prüfungsaktiv betriebenen Studien und die Anzahl der abgeschlossenen Studien an den Universitäten gesteigert werden.
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