Gefördert werden können Investitionen, laufende Kosten und immaterielle Leistungen im Zusammenhang mit:
1. der Steigerung der Ressourceneffizienz und der Schließung von Stoffkreisläufen;
2. der Vermeidung oder Verringerung der Umweltbelastungen durch Behandlung oder stoffliche Verwertung von Abfällen;
3. der Verstärkung der inner- oder überbetrieblichen Kreislaufwirtschaft einschließlich Logistikoptimierung;
4. der Herstellung und dem Einsatz von hochqualitativen, schadstoffarmen Sekundärrohstoffen (inkl. vorgelagerter Sortier- und Aufbereitungsschritte);
5. der Umsetzung ressourceneffizienter, schadstofffreier Produkte oder Produktionssysteme, insbesondere durch Substitution besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen und Prozessen;
6. der Entwicklung, Testung und Demonstration von neuen Verfahren oder Technologien der Kreislaufwirtschaft (Öko-Innovationen) einschließlich der Errichtung von Pilot- und Demonstrationsanlagen;
7. der Abfallvermeidung oder der Vorbereitung zu Wiederverwendung und Recycling von Abfällen einschließlich Sammlung und Sortierung;
8. innovativen Dienstleistungen zur Steigerung der Materialeffizienz;
9. der Umstellung der Produktion auf den effizienten Einsatz von biogenen Reststoffen;
10. der Projektberatung in Zusammenhang mit neuen Geschäfts- und Organisationsmodellen sowie Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft;
11. der Verlängerung der Lebensdauer oder der Steigerung der Nutzungsintensität von Produkten;
12. der Qualifizierung von Humanressourcen für Kreislaufwirtschaft;
13. Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit betreffend die Kreislaufwirtschaft;
14. der Stärkung sozialökonomischer Betriebe in der Kreislaufwirtschaft.
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