§ 48k Förderungsziele
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Ziele der Förderung von Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft sind:
1. die Reduktion des Ressourcenverbrauchs, der effiziente Einsatz von Ressourcen sowie die Vermeidung und das Recycling von Abfällen;
2. die Herstellung und der Einsatz von hochqualitativen, schadstoffarmen Sekundärrohstoffen;
3. nachhaltiges Design und Ausgestaltung von Produkten, Produktionsprozessen und Dienstleistungen im Sinne der Kreislaufwirtschaft (zirkuläres Design);
4. die Verlängerung der Lebensdauer und Steigerung der Nutzungsintensität von Produkten und Intensivierung der Verwendung von Produkten durch gemeinsame Nutzung.
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