§ 38 Anerkennung als JI/CDM-Projekt
In Kraft seit 01. Juli 2025
Up-to-date
Die Anerkennung eines Projekts als JI oder CDM Projekt erfolgt durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. Sie setzt jedenfalls voraus, dass das Projekt die in den relevanten völkerrechtlich verbindlichen Übereinkünften und in den Richtlinien gemäß § 43 festgelegten Kriterien erfüllt.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden