Die gemäß § 7 Z 2 (Umweltförderung im Inland) eingerichtete Kommission besteht aus
1. zwei Vertretern des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft;
2. zwei Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus;
3. je einem Vertreter
a) des Bundesministeriums für Finanzen;
b) des Bundeskanzleramts;
c) des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur;
4. je einem Vertreter
a) der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft;
b) der Bundesarbeitskammer;
c) der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs;
d) des Österreichischen Gewerkschaftsbundes;
5. je einem Vertreter der im Hauptausschuß des Nationalrates vertretenen parlamentarischen Klubs.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden