§ 10 Clearingstelle
In Kraft seit 01. Juli 2026
Up-to-date
UFG-AE
Gliederung
1. Abschnitt Unterstützungsfonds für Alleinerziehende
§ 10 Clearingstelle
Zur Behandlung von Beschwerden gegen ablehnende Entscheidungen und Entscheidungen über die Rückforderung von Zuwendungen wird im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Clearingstelle eingerichtet.
§ 10 UFG-AE · UFG-AE · Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende
§ 10 Clearingstelle
…§ 10. Zur Behandlung von Beschwerden gegen ablehnende Entscheidungen und Entscheidungen über die Rückforderung von Zuwendungen wird im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Clearingstelle eingerichtet.…
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