Das Gericht hat, wenn die Unterbringung noch andauert, den Beschluss innerhalb von sieben Tagen schriftlich auszufertigen. Der Beschluss ist dem Patienten, dessen Vertreter sowie dem Abteilungsleiter mit Zustellnachweis zuzustellen.
§ 27 ÜbG · ÜbG · Übernahmegesetz
§ 27 Abweichende Satzungsbestimmungen
(1) Die Zielgesellschaft kann in ihrer Satzung vorsehen, dass 1. der Schwellenwert in § 22 Abs. 2 für sie als Zielgesellschaft herabgesetzt wird; 2. auf sie als Zielgesellschaft § 27a (Durchbrechung von Beschränkungen) anzuwenden ist; 3. die Verpflichtung zur Stellung eines Angebots hinsichtlich er…
§ 27b Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland und Notierung im Ausland
…§ 25), über das Überschreiten der gesicherten Sperrminorität (§ 26a), über das Feststellungsverfahren (§ 26b), über die Änderung der Satzung (§ 27 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 3) sowie über die Durchbrechung von Beschränkungen (§ 27a).…
§ 130 BörseG 2018 · BörseG 2018 · Börsegesetz 2018
§ 130 Änderungen bedeutender Beteiligungen
…vH, 75 vH und 90 vH erreicht, übersteigt oder unterschreitet. Dies gilt auch für die Anteilsschwelle, die ein solcher Emittent gemäß § 27 Abs. 1 Z 1 ÜbG , in seiner Satzung vorgesehen hat. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nur bezüglich Emittenten, für die Österreich Herkunftsmitgliedstaat ist und gegenüber dem Börseunternehmen nur dann, wenn die…