§ 39 Einsicht in die Krankengeschichte
In Kraft seit 01. Juli 2023
Up-to-date
Der Patient und sein Vertreter haben das Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte.
§ 43 UbG · UbG · Unterbringungsgesetz
§ 43
…geeignete Person sein. Gleiches gilt, wenn ein auf Verlangen untergebrachter Patient der Bestellung eines Patientenanwalts zur Wahrnehmung der in den §§ 33 bis 39 verankerten Rechte zustimmt. § 6 ErwSchVG gilt sinngemäß. (3) Der nach Abs. 1 bestellte Patientenanwalt hat Anspruch auf Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten…
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