§ 30d Überwachung der Übermittlungspflicht
In Kraft seit 30. Juli 2026
Up-to-date
ÜbG
Gliederung
6. Teil Verfahren und Sanktionen
§ 30d Überwachung der Übermittlungspflicht
§ 30d ÜbG · ÜbG · Übernahmegesetz
§ 30d Überwachung der Übermittlungspflicht
…§ 30d. Die Übernahmekommission hat die Einhaltung der Übermittlungspflicht nach § 30b zu überwachen und erforderlichenfalls Strafen zu verhängen.…
§ 37 In-Kraft-Treten
…Gesellschaftsrechtlichen Mobilitätsgesetzes, BGBl. I Nr. 78/2023, tritt mit 1. August 2023 in Kraft. (11) Die §§ 30b bis 30d samt Überschriften sowie § 35 Abs. 1 Z 1 und 2 in der Fassung des ESAP-Justizgesetzes – ESAP JuG, BGBl. …
Rückverweise