§ 41 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften
In Kraft seit 27. Juli 2021
Up-to-date
§ 41 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften — TDBG 2012
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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