§ 40j Veröffentlichung von Leistungen im Zusammenhang mit der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)
In Kraft seit 01. April 2023
Up-to-date
TDBG 2012
Gliederung
7. Abschnitt Datenschutz
§ 40j Veröffentlichung von Leistungen im Zusammenhang mit der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)
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