(1) Der Verwaltungsrat besteht aus zehn Versicherungsvertreter/inne/n.
(2) Die Hauptversammlung setzt sich zusammen aus
1. den Mitgliedern des Verwaltungsrates,
2. den Vorsitzenden der Landesstellenausschüsse,
3. drei Senior/inn/envertreter/inne/n, die vom Österreichischen Seniorenrat zu entsenden sind,
4. drei Behindertenvertreter/inne/n, von denen je einer/eine vom ÖZIV Bundesverband, vom Österreichischen Behindertenrat sowie vom Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich zu entsenden ist,
5. zehn weiteren Versicherungsvertreter/inne/n.
Die Versicherungsvertreter/innen nach den Z 1 und 2 sind in der Hauptversammlung auf die Zahl der Versicherungsvertreter/innen jener Gruppe anzurechnen, der sie im Verwaltungsrat bzw. in den Landesstellenausschüssen angehören.
(3) Die Landesstellenausschüsse für die vier Bundesländer mit der größten Anzahl an versicherten Personen nach dem GSVG, FSVG und BSVG bestehen aus sechs Versicherungsvertreter/inne/n, die übrigen Landesstellenausschüsse bestehen jeweils aus drei Versicherungsvertreter/inne/n.
SVSG · Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz
§ 23 Zusammensetzung der Verwaltungskörper
…Zusammensetzung der Verwaltungskörper § 23. (1) Der Verwaltungsrat besteht aus zehn Versicherungsvertreter/inne/n. (2) Die Hauptversammlung setzt sich zusammen aus 1. den Mitgliedern des Verwaltungsrates, 2. den Vorsitzenden der…
§ 24 Vorsitz in den Verwaltungskörpern
…die nicht jener Gruppe angehören darf, aus der der/die Vorsitzende gewählt wurde. Der/Die Vorsitzende vertritt den jeweiligen Landesstellenausschuss in der Hauptversammlung (§ 23 Abs. 2 Z 2). (4) Der gewählte Obmann/Die gewählte Obfrau und sein/ihr Stellvertreter bzw. seine/ihre Stellvertreterin sowie die gewählten Vorsitzenden…
§ 20 Enthebung von Versicherungsvertreter/inne/n
…entfällt die Anhörung der zu enthebenden Versicherungsvertreter/innen. (6) Ist das Mitglied eines Verwaltungskörpers gleichzeitig auch Mitglied eines anderen Verwaltungskörpers bei der Versicherungsanstalt (§ 23 Abs. 2), so erstreckt sich die Enthebung auch auf das Amt in anderen Verwaltungskörpern. (7) Von einer Enthebung ist die Aufsichtsbehörde in Kenntnis zu…
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