§ 102a Verweisungen
§ 102a Verweisungen — StVO 1960
§ 102a Verweisungen — StVO 1960
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 159/1960 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994
Inkrafttretungsdatum
01. Oktober 1994
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12155449
Zuletzt nach Updates gesucht am
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nichts anderes ausdrücklich angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Entscheidungen 0
Keine verknüpften Entscheidungen zu diesem Paragrafen
Rechtssätze 0
Keine verknüpften Rechtssätze zu diesem Paragrafen