StVG
Gliederung
DRITTER TEIL Vollzug der Freiheitsstrafen
Zweiter Abschnitt GRUNDSÄTZE DES STRAFVOLLZUGES
Fünfter Unterabschnitt Ärztliche Betreuung
§ 67 Unzulässigkeit ärztlicher Experimente
Die Vornahme eines ärztlichen Experimentes an einem Strafgefangenen ist auch dann unzulässig, wenn der Strafgefangene dazu seine Einwilligung erteilt.
§ 67 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 67 Unzulässigkeit ärztlicher Experimente
…§ 67. Die Vornahme eines ärztlichen Experimentes an einem Strafgefangenen ist auch dann unzulässig, wenn der Strafgefangene dazu seine Einwilligung erteilt.…
§ 182 Vollziehung
§ 182. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betraut. Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat bei der Vollziehung der §§ 44 bis 55, 66 bis 84 und 164 bis 170 das Einvernehmen mit der Bun…
§ 171 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 171 Anordnung
…36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969), d. Zugang zu ärztlicher Betreuung zu erhalten ( §§ 66 bis 74 StVG ). Ist die schriftliche Belehrung in einer Sprache, die der Beschuldigten versteht, nicht verfügbar, so ist sie zunächst mündlich zu erteilen ( § 56 Abs. …
Rückverweise