Die Vornahme eines ärztlichen Experimentes an einem Strafgefangenen ist auch dann unzulässig, wenn der Strafgefangene dazu seine Einwilligung erteilt.
StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 67 Unzulässigkeit ärztlicher Experimente
…Unzulässigkeit ärztlicher Experimente § 67. Die Vornahme eines ärztlichen Experimentes an einem Strafgefangenen ist auch dann unzulässig, wenn der Strafgefangene dazu seine Einwilligung erteilt.…
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