§ 65a Bedachtnahme auf fremdsprachige Strafgefangene
In Kraft seit 01. Januar 1994
Up-to-date
Bei der erzieherischen Betreuung und der Beschäftigung der Strafgefangenen, insbesondere bei der Ausstattung der Büchereien, der Beschaffung von Büchern und Zeitschriften und bei der Abhaltung von Fortbildungs- und Sprachkursen sowie von Veranstaltungen, ist nach Möglichkeit auch auf die Bedürfnisse von Strafgefangenen Bedacht zu nehmen, deren Muttersprache nicht deutsch ist.
StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 65a Bedachtnahme auf fremdsprachige Strafgefangene
…Bedachtnahme auf fremdsprachige Strafgefangene § 65a. Bei der erzieherischen Betreuung und der Beschäftigung der Strafgefangenen, insbesondere bei der Ausstattung der Büchereien, der Beschaffung von Büchern und Zeitschriften und bei der Abhaltung…
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