BundesrechtBundesgesetzeStrafvollzugsgesetzDRITTER TEIL Vollzug der FreiheitsstrafenZweiter Abschnitt GRUNDSÄTZE DES STRAFVOLLZUGESDritter Unterabschnitt Arbeit§ 47

§ 47Arbeitszuweisung

In Kraft seit 01. Januar 1970
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