StVG
Gliederung
DRITTER TEIL Vollzug der Freiheitsstrafen
Zweiter Abschnitt GRUNDSÄTZE DES STRAFVOLLZUGES
Dritter Unterabschnitt Arbeit
§ 46 Bedachtnahme auf die Volkswirtschaft
(1) Die Preise der von den Strafgefangenen erzeugten Gegenstände sind den für Gegenstände gleicher Art und Güte üblichen Preisen anzugleichen, die für die Arbeit Strafgefangener an die Anstalt zu zahlende Vergütung den für Arbeiten gleicher Art und Güte üblichen Löhnen.
(2) Betriebe, die der Erzeugung von Gegenständen zum Vertrieb dienen oder in denen Arbeiten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erbracht werden, sind in den Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen nur soweit einzurichten, als dies volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist. Der Anstaltsleiter hat vor der Errichtung jedes solchen Betriebes eine Stellungnahme des Landesarbeitsamtes des Bundeslandes einzuholen, in dem die Anstalt gelegen ist.
(3) Die Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen dürfen Verträge über Gefangenenarbeit für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft abschließen.
(4) Beim Vertrieb von Gegenständen an Justizbedienstete und bei Arbeiten für diese Bediensteten sind die Preise und Vergütungen unter Berücksichtigung des Entfalles an Werbungs- und Verkaufskosten und der Verringerung des Unternehmerrisikos zu bemessen.
§ 46 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 46 Bedachtnahme auf die Volkswirtschaft
…§ 46. (1) Die Preise der von den Strafgefangenen erzeugten Gegenstände sind den für Gegenstände gleicher Art und Güte üblichen Preisen anzugleichen, die für die Arbeit Strafgefangener…
§ 15a Einsatz der Informationstechnik
…mit Insassen verkehren oder die Anstalt nach § 101 Abs. 2 betreten, 2. von Unternehmern, die mit der Vollzugsverwaltung in vollzugs- ( § 46 ) oder privatwirtschaftlichem Kontakt stehen, 3. von Opfern, insbesondere zur Gewährleistung der Verständigungspflicht nach § 149 Abs. 5 , 4. von Personen, die im begründeten…
§ 182 Vollziehung
§ 182. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betraut. Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat bei der Vollziehung der §§ 44 bis 55, 66 bis 84 und 164 bis 170 das Einvernehmen mit der Bun…
§ 187 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 187 Arbeit und Arbeitsvergütung
…1) Angehaltene Beschuldigte sind zur Arbeit nicht verpflichtet. Ein arbeitsfähiger Beschuldigter kann jedoch unter den für Strafgefangene geltenden Bedingungen ( §§ 44 bis 55 StVG ) arbeiten, wenn er sich dazu bereit erklärt und Nachteile für das Verfahren nicht zu befürchten sind. (2) Die Arbeitsvergütung ist dem Beschuldigten nach Abzug des…
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