(1) In jeder Anstalt zum Vollzug von Freiheitsstrafen ist ein Verzeichnis aller Strafgefangenen zu führen.
(2) Alle denselben Strafgefangenen betreffenden Geschäftsstücke sind als Personalakt dieses Strafgefangenen zu vereinigen.
§ 19 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 19
…§ 19. (1) In jeder Anstalt zum Vollzug von Freiheitsstrafen ist ein Verzeichnis aller Strafgefangenen zu führen. (2) Alle denselben Strafgefangenen betreffenden Geschäftsstücke sind als Personalakt dieses…
§ 163 Ergänzende Bestimmungen
…§ 163. Die §§ 11 bis 15 und 17 bis 19 gelten dem Sinne nach.…
§ 17 Gerichtliches Verfahren
…Ordnungsstraferkenntnisses das AVG in dem in Z 1 genannten Umfang mit Ausnahme des § 11 , und die §§ 1 bis 8, 19, 19a, 22, 25, 31, 32, 38, 44a Z 1 bis 3 und 5, 45, 51 Abs. 7, 52 und 55 VStG sowie die…
§ 156b Grundsätze des Strafvollzugs durch elektronisch überwachten Hausarrest
§ 156b. (1) Der Vollzug der Strafe in Form des elektronisch überwachten Hausarrests bedeutet, dass der Strafgefangene sich in seiner Unterkunft aufzuhalten, einer geeigneten Beschäftigung (insbesondere einer Erwerbstätigkeit, einer Ausbildung, der Kinderbetreuung, gemeinnütziger Arbeit oder einer ve…
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