Oberste Vollzugsbehörde ist das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz; in ihm ist eine Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen samt Chefärztlichem Dienst und Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter einzurichten. Die Bildungseinrichtung für den Strafvollzug und den Maßnahmenvollzug ist dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz als eigene Organisationseinheit unterstellt.
§ 13 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 13 Oberste Vollzugsbehörde
…§ 13. Oberste Vollzugsbehörde ist das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz; in ihm ist eine Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen samt…
§ 15a Einsatz der Informationstechnik
…und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen getroffen werden. (3) Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ( § 13 ) und die Vollzugsbehörden erster Instanz ( § 11 ) sind gemeinsame Verantwortliche ( § 47 DSG ). Die Pflichten des Verantwortlichen nach den §§ 46…
§ 163 Ergänzende Bestimmungen
§ 163. Die §§ 11 bis 15 und 17 bis 19 gelten dem Sinne nach.
§ 121a Gerichtliches Beschwerdeverfahren
§ 121a. (1) Die §§ 120, 121 sind auf das gerichtliche Beschwerdeverfahren nach den §§ 16 Abs. 3 und 16a Abs. 1 sinngemäß mit folgender Maßgabe anzuwenden: 1. Zur Erhebung der Beschwerde ist berechtigt, wer behauptet, in einem subjektiven Recht nach diesem Bundesgesetz verletzt zu sein. 2. Bes…
§ 13b SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 13b Elektronische Eingaben und Erledigungen (Elektronischer Rechtsverkehr)
…Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten erfolgt die Kommunikation im Bereich der Strafrechtspflege zwischen den Sicherheitsbehörden und den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden ( §§ 11 und 13 StVG ) sowie den in § 89c Abs. 5 des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG , RGBl. Nr. 217/1896, genannten Teilnehmern im Wege des…
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