§ 63 Förderungsziel
In Kraft seit 01. September 2022
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StudFG
Gliederung
Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien an Universitäten, Privathochschulen, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Theologischen Lehranstalten.
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