§ 44 Vorlageantrag gegen die Vorentscheidung
In Kraft seit 01. September 2022
Up-to-date
Gegen eine Vorentscheidung über die Vorstellung kann die Partei binnen zwei Wochen den Antrag stellen, dass die Vorstellung dem Senat zur Entscheidung vorgelegt wird. In der Vorentscheidung ist auf die Möglichkeit eines solchen Vorlageantrages hinzuweisen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden