Spruch Der Beschluß des Landesgerichtes St.Pölten vom 9.Dezember 1992, GZ 15 E Vr 941/91-22, mit dem das vom Bewährungshelfer des Verurteilten Leopold S***** eingebrachte Gnadengesuch gemäß § 411 Abs. 4 StPO zurückgewiesen wurde, obwohl mit Erlaß des Bundesministeriums für Justiz vom 7.Oktober 1992, GZ 92…
Text Gründe: Leopold S***** wurde am 1.Oktober 1992 zum Strafantritt der über ihn mit Urteil des Landesgerichtes St.Pölten vom 26.November 1991, GZ 15 E Vr 941/91-11, wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 4, zweiter Fall, StGB verhängten Freiheitsstrafe von vier Mon…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 411 StPO (in der derzeit noch geltenden Fassung, siehe unten) ist über Gnadengesuche nur wenn im Einzelfall keine besonderen Aufträge seitens des Bundesministeriums für Justiz ergangen sind (§ 411 Abs. 2, letzter Satz) von den Gerichten zu entscheiden. Gnadensachen sind Justizverwaltungssa…