B175/62—VfGH Rechtssatz
14. Oktober 1963
verurteilt sind, die Strafen an den Orten zu verbüßen, die durch besondere Vorschriften hiezu bestimmt werden. Nach Abs. 2 des {Strafprozeßordnung 1975 § 405, § 405 StPO} veranlaßt der Staatsanwalt die Ablieferung des Verurteilten in die Strafanstalt. Aus dieser gesetzlichen Bestimmung ergibt sich, daß die zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilten…