StGB
Gliederung
Besonderer Teil
Zwanzigster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden
§ 278g Reisen für terroristische Zwecke
Wer in einen anderen Staat reist, um eine strafbare Handlung nach den §§ 278b, 278c, 278e oder 278f zu begehen, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Die Strafe darf jedoch nach Art und Maß nicht strenger sein, als sie das Gesetz für die beabsichtigte Tat androht.
§ 278g StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 278g Reisen für terroristische Zwecke
…§ 278g. Wer in einen anderen Staat reist, um eine strafbare Handlung nach den §§ 278b, 278c, 278e oder 278f zu begehen, ist mit Freiheitsstrafe…
§ 52b Gerichtliche Aufsicht bei staatsfeindlichen und terroristischen Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
…§ 278d ), Ausbildung für terroristische Zwecke ( § 278e ), Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat ( § 278f ), Reisen für terroristische Zwecke ( § 278g ) oder Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten ( § 282a ) („terroristische Strafsachen“) oder 3. wegen einer strafbaren Handlung nach dem fünfundzwanzigsten…
§ 100 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 100 Berichte
…zu berichten, wenn und sobald 1. sie vom Anfangsverdacht eines schwer wiegenden Verbrechens, insbesondere eines Verbrechens nach den §§ 278b bis 278e und 278g StGB , oder einer sonstigen Straftat von besonderem öffentlichen Interesse ( § 101 Abs. 2 zweiter Satz) Kenntnis erlangt (Anfallsbericht), 2. eine Anordnung oder Genehmigung der…
§ 152 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 152
…StGB ), Ausbildung für terroristische Zwecke ( § 278e StGB ), Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat ( § 278f StGB ), Reisen für terroristische Zwecke ( § 278g StGB ) oder Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten ( § 282a StGB ) oder nach dem fünfundzwanzigsten Abschnitt des Besonderen Teils des StGB Verurteilten hat…
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