StGB
Gliederung
Allgemeiner Teil
Dritter Abschnitt Strafen, Verfall und vorbeugende Maßnahmen
§ 20c Unterbleiben des erweiterten Verfalls
(1) Der erweiterte Verfall nach § 20b Abs. 1 StGB ist ausgeschlossen, soweit an den betroffenen Vermögenswerten Rechtsansprüche von Personen bestehen, die an der kriminellen Organisation oder terroristischen Vereinigung oder Terrorismusfinanzierung nicht beteiligt sind.
(2) § 20a StGB gilt entsprechend.
§ 20c StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 20c Unterbleiben des erweiterten Verfalls
…§ 20c. (1) Der erweiterte Verfall nach § 20b Abs. 1 StGB ist ausgeschlossen, soweit an den betroffenen Vermögenswerten Rechtsansprüche von Personen bestehen, die an…
Art. 7 Artikel VII
…Übergangsbestimmung (Anm.: aus BGBl. I Nr. 152/2004, zu den §§ 20c, 58, 64, 74, 100, 101, 104a, 106, 126c, 147, 148a, 194 201, 202, 205, 207a, 208, 212 218, 224a, 227, 232, 233, 241a 241g…
§ 114 FPG · FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 114 Schlepperei
…mit sich führt, oder zur Tatbegehung verwendete Beförderungsmittel oder Behältnisse zur Sicherung der Konfiskation ( § 19a StGB ), des Verfalls ( §§ 20 bis 20c StGB ) oder der Einziehung ( § 26 StGB ) vorläufig sicherzustellen. Die Ladung des Beförderungsmittels kann dem Zulassungsbesitzer oder seinem Beauftragten ausgefolgt werden. Von den getroffenen Maßnahmen…
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