BundesrechtBundesgesetzeSicherheitspolizeigesetz3. Teil Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der Sicherheitspolizei2. Hauptstück Befugnisse für die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit1. Abschnitt Allgemeine Befugnisse§ 32

§ 32Eingriffe in Rechtsgüter im Rahmen der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht

In Kraft seit 01. August 2016
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