SPG
Gliederung
3. Teil Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der Sicherheitspolizei
1. Hauptstück Allgemeines
§ 28 Vorrang der Sicherheit von Menschen
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Sicherheitsbehörden und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dem Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen vor dem Schutz anderer Güter Vorrang einzuräumen.
§ 28 SpG · SpG · Sparkassengesetz
§ 28 Aufsichtsbehörden
…§ 28. (1) Die Sparkassenaufsicht wird von der FMA, die im Finanzmarktaufsichtsgesetz FMAG, BGBl. I Nr. 97/2001 Art. I, geregelt ist, ausgeübt. (2…
§ 44 Übergangsbestimmungen
…Funktion ausüben, bis zum Ablauf ihrer Funktionsperiode, längstens jedoch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2010, nicht anzuwenden. (4) Die Übermittlungspflichten gemäß § 28 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2009 können bis zum 30. Juni 2010 auch gemäß Sparkassengesetz…
§ 42 Inkrafttreten
…22 Abs. 1 und 3, § 23 Abs. 2 und 3, § 24 Abs. 1, 2 und 7, § 28 Abs. 2, § 29 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 30, §§ 32 bis 37, § 39…
§ 45
…Geschäftsbericht“ durch „Lagebericht“ oder „Geschäftsberichts“ durch „Lageberichts“ ersetzt; im § 13 Abs. 4 und § 28 Abs. 1 wird jeweils der Ausdruck „Kreditwesengesetz“ durch „Bankwesengesetz“ ersetzt; im § 13 Abs. 4, § 25…
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