BundesrechtBundesgesetzeSicherheitspolizeigesetz2. Teil Aufgaben der Sicherheitsbehörden auf dem Gebiet der Sicherheitspolizei2. Hauptstück Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit§ 26

§ 26Streitschlichtung

In Kraft seit 01. Mai 1993
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