SPG
Gliederung
1. Teil
2. Hauptstück Organisation der Sicherheitsverwaltung
§ 14a Beschwerden gegen Bescheide
Über Beschwerden gegen sicherheitspolizeiliche Bescheide entscheidet das Landesverwaltungsgericht.
§ 14a SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
…§ 14a. Über Beschwerden gegen sicherheitspolizeiliche Bescheide entscheidet das Landesverwaltungsgericht.…
…DSG 2000, § 6 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl Nr 51/1991 idF BGBl I Nr 117/2002 (AVG) sowie §§ 77 Abs 2 iVm 14a SPG zurückgewiesen. Begründung: Mit Beschwerde vom 2. Mai 2002 brachte die Beschwerdeführerin vor, ihre Daten seien in Folge unberechtigter Strafanzeigen durch den Gendarmerieposten ihres Wohnorts und…
Rückverweise