(1) Für alle Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis ist ein Schiedsgericht, bestehend aus zwei Schiedsrichtern und einem Obmann, zuständig. Die Bestellung und die Geschäftsordnung des Schiedsgerichts sind in den Statuten festzulegen.
§ 11 SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 11 Sicherheitsakademie
…§ 11. (1) Die Sicherheitsakademie ist die Bildungs- und Forschungseinrichtung für die Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres. (2) Der Sicherheitsakademie obliegt die Bereitstellung der Grundausbildung und der…
§ 18 PyroTG 2010 · PyroTG 2010 · Pyrotechnikgesetz 2010
§ 18 Lehrgänge und Lehrgangsträger
…im Sinne des § 17 Abs. 3 Z 1 und damit in Zusammenhang stehenden Abschlussprüfungen sind berechtigt 1. die Sicherheitsakademie ( § 11 SPG ) und 2. die mit Bescheid des Bundesministers für Inneres anerkannten Ausbildungseinrichtungen (staatlich anerkannte Lehrgangsträger). Die Anforderungen, die Lehrgangsträger hinsichtlich Lehrgangsorganisation, Lehrpersonal, Lehrpläne, Einrichtungen, Lehrmittel, Prüfungen…
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