SP-V-Gesetz
(1) Die vorgeschlagene Netzveränderung und der Umweltbericht sind vom Bundesminister/von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Internet auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zu veröffentlichen. Auf diese Veröffentlichung ist in mindestens zwei Tageszeitungen hinzuweisen, die in dem Gebiet verbreitet sind, das von der vorgeschlagenen Netzveränderung betroffen ist. Die Veröffentlichung hat einen Hinweis darauf zu enthalten, in welcher Form und bei welcher Stelle Stellungnahmen abgegeben werden können. Jedermann hat die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen ab Veröffentlichung im Internet und dem Tag des Erscheinens beider Tageszeitungen Stellungnahmen abzugeben.
(2) Die Umweltstellen sind in geeigneter Form und zeitgerecht von der Veröffentlichung gemäß Abs. 1 zu informieren. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen ab Einlangen der Information Stellungnahmen abzugeben.
§ 8 SP-V-Gesetz · SP-V-Gesetz · Strategische Prüfung im Verkehrsbereich
§ 8 Beteiligung
…1) Die vorgeschlagene Netzveränderung und der Umweltbericht sind vom Bundesminister/von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Internet auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zu veröffentlichen. Auf diese Veröffentlichung ist…
§ 5 Strategische Prüfung
…Im Zuge einer strategischen Prüfung sind 1. der vom Initiator erstellte Umweltbericht (§ 6) zu veröffentlichen, 2. der Öffentlichkeit, den Umweltstellen und anderen Initiatoren die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einzuräumen (§ …
§ 7 Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen
…Ersuchen stellt, so hat der Bundesminister/die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie diesen Staat spätestens bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Umweltberichtes (§ 8) von der vorgeschlagenen Netzveränderung zu benachrichtigen. Dem von der vorgeschlagenen Netzveränderung betroffenen Staat ist eine angemessene Frist für die Mitteilung, ob er an der strategischen Prüfung…
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