(1) Den Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 obliegen zur Vorbeugung verfassungsgefährdender Angriffe, insbesondere auf dem Gebiet der Cybersicherheit, die Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich über eine Bedrohung seiner Rechtsgüter Kenntnis zu verschaffen und Angriffen entsprechend vorzubeugen.
(2) Die Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 sind ermächtigt, Einrichtungen, die mit einer Gebietskörperschaft eine Kooperationsvereinbarung zum Zweck der Deradikalisierung, Resozialisierung oder Reintegration von Personen mit extremistisch radikalisiertem Umfeld abgeschlossen haben, auf deren Ersuchen bei ihrer Entscheidungsfindung, ob eine bestimmte Person von dem in der Kooperationsvereinbarung festgelegten Zweck der Einrichtung erfasst ist, im Einzelfall zu unterstützen.
Rückverweise
SNG · Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz
§ 10 Ermittlungsdienst für Zwecke des Verfassungsschutzes
…Angriffen (§ 6 Abs. 2), 3. die Vorbeugung verfassungsgefährdender Angriffe (§§ 6a, 8a und 8b), 4. die verfassungsschutzrelevante Beratung (§ 7 Abs. 2) und 5. die Gewinnung und Analyse von Informationen (§ 8). (2) Die Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 dürfen…
§ 6 Erweiterte Gefahrenerforschung und Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen
…177a, 177b StGB, §§ 79 bis 82 Außenwirtschaftsgesetz 2011 – AußWG 2011, BGBl. I Nr. 26/2011, § 7 Kriegsmaterialgesetz – KMG, BGBl. Nr. 540/1977, § 16 Sanktionengesetz 2024 – SanktG 2024, BGBl. I Nr. …
§ 2 Organisation
…weiters nicht bestellt werden, wer in den letzten fünf Jahren Mitglied der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft war. (4) Abweichend von § 7 Abs. 2 zweiter Satz Ausschreibungsgesetz 1989 – AusG, BGBl. Nr. 85/1989, hat der Leiter der Zentralstelle für die Begutachtungskommission für…