Der Direktor hat festzulegen, wem die Genehmigung von Entscheidungen für den Bundesminister für Inneres im Rahmen der Geschäftseinteilung zukommt, in welchen Fällen ihm die Genehmigung vorbehalten ist und wem diese im Fall der Verhinderung obliegt (Geschäftsordnung). Vor Erlassung und vor jeder Änderung der Geschäftsordnung ist der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit zu befassen.
Rückverweise
SNG · Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz
§ 8b Meldeverpflichtung
…1) Die für den Aufgabenbereich Staatsschutz zuständigen Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 sind zur Vorbeugung verfassungsgefährdender Angriffe ermächtigt, einem Menschen, von dem aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener Verwaltungsübertretungen nach Art. III Abs. 1 Z…
§ 2b Sicherheit und Geheimnisschutz
…Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes für den Fall gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen während Ausübung ihrer Amts- und Dienstpflicht Dienstwaffen im Sinne des § 3 Z 1, 2 und 4 Waffengebrauchsgesetz 1969, BGBl. Nr. 149/1969, zur Verfügung stellen. Diesfalls gelten die §§ 4, 5…
§ 8a Gefährderansprache zur Deradikalisierung
…1) Die für den Aufgabenbereich Staatsschutz zuständigen Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 sind zur Vorbeugung verfassungsgefährdender Angriffe ermächtigt, einem Menschen, von dem aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener Verwaltungsübertretungen nach Art. III Abs. 1 Z…
§ 6a Fallkonferenz Staatsschutz
…1) Zur Vorbeugung verfassungsgefährdender Angriffe können die für den Aufgabenbereich Staatsschutz zuständigen Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 im Einzelfall erforderliche Maßnahmen mit Behörden, Bildungseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen, die mit der Vollziehung öffentlicher Aufgaben zum Zweck der Deradikalisierung, der Extremismusprävention oder der sozialen…