(1) Zur Vorbeugung verfassungsgefährdender Angriffe können die für den Aufgabenbereich Staatsschutz zuständigen Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 im Einzelfall erforderliche Maßnahmen mit Behörden, Bildungseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen, die mit der Vollziehung öffentlicher Aufgaben zum Zweck der Deradikalisierung, der Extremismusprävention oder der sozialen Integration von Menschen, betraut sind, erarbeiten und koordinieren, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener Verwaltungsübertretungen nach Art. III Abs. 1 Z 4 Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 – EGVG, BGBl. I Nr. 87/2008, § 3 Abzeichengesetz 1960, BGBl. Nr. 84/1960, oder § 3 Symbole-Gesetz, BGBl. I Nr. 103/2014, anzunehmen ist, dass ein bestimmter Mensch einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß § 6 Abs. 3 Z 1 bis 4 begehen werde (Fallkonferenz Staatsschutz).
(2) Die Übermittlung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Sicherheitspolizei verarbeitet wurden und einer Datenart gemäß § 12 Abs. 1 entsprechen, an die Teilnehmer einer Fallkonferenz Staatsschutz ist zulässig, soweit dies für die Aufgabenerfüllung unbedingt erforderlich ist, wobei die Teilnehmer zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichtet sind; darüber sind sie zu informieren.
Rückverweise
StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 76 Amts- und Rechtshilfe
… 2 Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz – SNG, BGBl. I Nr. 5/2016) an die Teilnehmer einer Fallkonferenz Staatsschutz (§ 6a Abs. 1 SNG) zu übermitteln. Dies hat jedenfalls dann zu unterbleiben, wenn im Einzelfall schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen (§ 1 Abs. 1 DSG) die mit der Übermittlung…
SNG · Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz
§ 18 Inkrafttreten
…§ 2a Abs. 1, 4 und 7, die §§ 2b bis 4 samt Überschriften, § 6, die §§ 6a bis 8 samt Überschriften, das 2a. Hauptstück samt Überschrift, § 9 Abs. 2, § 10 samt Überschrift, § 11 Abs…
§ 10 Ermittlungsdienst für Zwecke des Verfassungsschutzes
…6 Abs. 1), 2. den vorbeugenden Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen (§ 6 Abs. 2), 3. die Vorbeugung verfassungsgefährdender Angriffe (§§ 6a, 8a und 8b), 4. die verfassungsschutzrelevante Beratung (§ 7 Abs. 2) und 5. die Gewinnung und Analyse von Informationen (§ 8). (2…