Vorbereitung der Marktüberwachung
Organisatorische und personelle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Marktüberwachung können durch das Sozialministeriumservice bereits ab 1. Jänner 2024 durchgeführt werden. Insbesondere umfasst dies:
1. Aufnahme und Schulung des erforderlichen Personals;
2. Sachaufwendungen;
3. Beschaffung der notwendigen Räumlichkeiten;
4. Öffentlichkeitsarbeit.
Rückverweise
SMSG · Sozialministeriumservicegesetz
§ 10
…Vorbereitung der Marktüberwachung § 10. Organisatorische und personelle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Marktüberwachung können durch das Sozialministeriumservice bereits ab 1. Jänner 2024 durchgeführt werden. Insbesondere…
§ 11 In-Kraft-Treten
…5 in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft. (10) § 2a Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 62/2018 tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung…