BundesrechtBundesgesetzeSuchtmittelgesetz5. Hauptstück Strafrechtliche Bestimmungen und Verfahrensvorschriften4. Abschnitt Weitere strafrechtliche Bestimmungen§ 36

§ 36Überwachung der gesundheitsbezogenen Maßnahme und Durchführung der Bewährungshilfe

In Kraft seit 01. Januar 2008
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