SEG
Gliederung
4. Hauptstück Aufbau der Europäischen Gesellschaft (SE)
3. Abschnitt Monistisches System
§ 40a Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
In einer börsenotierten Gesellschaft ist § 95a AktG mit der Maßgabe anzuwenden, dass Abs. 4 für den Verwaltungsrat und seine Mitglieder gilt. Die öffentliche Bekanntmachung gemäß Abs. 5 ist von den geschäftsführenden Direktoren vorzunehmen.
§ 40a SEG · SEG · SE-Gesetz
§ 40a Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
…§ 40a. In einer börsenotierten Gesellschaft ist § 95a AktG mit der Maßgabe anzuwenden, dass Abs. 4 für den Verwaltungsrat und seine Mitglieder gilt. Die…
§ 67 In-Kraft-Treten
…die Anpassung der Satzung mit der ersten Satzungsänderung nach Inkrafttreten, längstens jedoch bis 3. Jänner 2021 zu erfolgen hat. (13) Die §§ 40a und 54 in der Fassung des Aktienrechts-Änderungsgesetzes 2019, BGBl. I Nr. 63/2019, treten mit 10. Juni 2019 in Kraft…
Art. 5 Artikel 5
…Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 63/2019 zu den §§ 40a und 54 , BGBl. I Nr. 67/2004) Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2017/828 zur Änderung der Richtlinie 2007/36…
Rückverweise