Das Gericht hat die nach Art. 14 der Verordnung zu veröffentlichenden Angaben binnen eines Monats nach der Bekanntmachung in der Ediktsdatei (§ 10 Abs. 1 UGB) dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften mitzuteilen.
Rückverweise
SEG · SE-Gesetz
§ 67 In-Kraft-Treten
…tritt am 8. Oktober 2004 in Kraft. (2) § 37, § 40 Abs. 2, § 41 Abs. 1 bis 3, § 42, § 45, § 46 Abs. 1 und 3, § 51 Abs. 3, 3a und 4, § …
§ 16 Anmeldung der Verlegung des Sitzes aus einem anderen Mitgliedstaat nach Österreich
…Sitzes der Gesellschaft nach Österreich zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. (2) Die Mitglieder des Vorstands haben ihre Namensunterschrift zur Aufbewahrung beim Gericht zu zeichnen. (3) Bei der Anmeldung ist das Bestehen der Europäischen Gesellschaft (SE) als solche nachzuweisen. In die Anmeldung sind die in das Firmenbuch gemäß §§ …