§ 9 Eintragung in das Seeschiffsregister
In Kraft seit 17. Mai 2012
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SeeSchFG
Gliederung
II. ABSCHNITT Zulassung zur Seeschifffahrt und Eintragung
§ 9 Eintragung in das Seeschiffsregister
Eine Verpflichtung zur Eintragung von Jachten in das Seeschiffsregister besteht nicht.
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