Abweichend von § 33 Abs. 2 lit. f ist ein Schüler, der die erste Stufe einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule mit vier oder mehr „Nicht genügend“ in Pflichtgegenständen abgeschlossen hat, zum Wiederholen dieser ersten Stufe berechtigt, wenn alle Aufnahmsbewerber für diese erste Stufe an der betreffenden Schule gemäß § 5 aufgenommen werden können.
Rückverweise
BilDokV 2021 · Bildungsdokumentationsverordnung 2021
Anl. 3
…Beurteilungen in Pflichtgegenständen in der ersten Stufe einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (§ 33 Abs. 2 lit. f iVm § 82a SchUG) „bh“ nicht erfolgreiche Beendigung der Mittelschule (dh. ohne Abschluss der Mittelschule) „bl“ vorzeitige Beendigung der Berufsschule infolge Beendigung des Lehrverhältnisses (§…
Anl. 1
…in der ersten Stufe einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (§ 33 Abs. 2 lit. f SchUG in Verbindung mit § 82a SchUG) „bh“ nicht erfolgreiche Beendigung der Mittelschule (dh. ohne Abschluss der Mittelschule) „bl“ vorzeitige Beendigung der Berufsschule infolge Beendigung des Lehrverhältnisses (§…