BundesrechtBundesgesetzeSchulunterrichtsgesetz6. ABSCHNITT AUFSTEIGEN, WIEDERHOLEN VON SCHULSTUFEN§ 31c

§ 31cTeilnahme am Unterricht in einer anderen Schulstufe an Sonderschulen

In Kraft seit 01. September 2020
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§ 31c Teilnahme am Unterricht in einer anderen Schulstufe an Sonderschulen — SchUG | GesetzeFinden.at