(1) Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende höhere Schule ist
1. der erfolgreiche Abschluss der 4. Klasse der Mittelschule und in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“ oder
2. der erfolgreiche Abschluss der Polytechnischen Schule auf der 9. Schulstufe oder
3. der erfolgreiche Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule oder
4. der erfolgreiche Abschluss der 4. oder einer höheren Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule.
Aufnahmsbewerberinnen und Aufnahmsbewerber der Mittelschule haben aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen gemäß Z 1 nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Aufnahmsbewerberinnen und Aufnahmsbewerber mit dem erfolgreichen Abschluss der 8. Stufe der Volksschule haben in Deutsch, Mathematik und Lebender Fremdsprache eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Eine Aufnahmsprüfung entfällt bei den Sonderformen für Berufstätige, Kollegs und Aufbaulehrgängen.
(2) An berufsbildenden höheren Schulen mit besonderen Anforderungen in künstlerischer oder pädagogischer Hinsicht ist durch eine Eignungsprüfung festzustellen, ob die Aufnahmsbewerberin oder der Aufnahmsbewerber den Anforderungen der zu vermittelnden Berufsausbildung in künstlerischer bzw. pädagogischer Hinsicht entspricht.
§ 68 SchOG · SchOG · Schulorganisationsgesetz
§ 68 Aufnahmsvoraussetzungen
…§ 68. (1) Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende höhere Schule ist 1. der erfolgreiche Abschluss der 4. Klasse der Mittelschule und in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen…
§ 130c Stufenweise Umsetzung Mittelschule
…Nr. 138/2017 oder einer früheren Fassung, bis Ablauf des Schuljahres 2022/23 abgeschlossen haben, gelten die §§ 40, 55 und 68 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 101/2018.…
§ 77a SchUG · SchUG · Schulunterrichtsgesetz
§ 77a Formblätter und Datenmuster; Aufbewahrung von Protokollen und Aufzeichnungen
…§ 31b Abs. 3 sowie weiters: § 40 Abs. 1, 2, 2a, 3, 3a und 4, § 55, § 68, § 97 und § 105 des Schulorganisationsgesetzes , § 12 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes), 12. Reifeprüfungen (einschließlich Zusatzprüfungen zur Reifeprüfung), Reife- und Diplomprüfungen, Diplomprüfungen und Abschlussprüfungen ( §§ 34 bis…
Aufnahms- und Eignungsprüfungen
§ 15 Umfang der Aufnahmsprüfung
…BGBl. Nr. 242/1962, in der geltenden Fassung, für die 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule mit Ausnahme der Forstfachschule und gemäß § 68 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes , BGBl. Nr. 242/1962, und § 12 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966, in der geltenden Fassung, für den…
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