BundesrechtVerordnungenAufnahms- und Eignungsprüfungen3. ABSCHNITT Aufnahmsprüfung in die 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule (mit Ausnahme der Forstfachschule) und in den I. Jahrgang einer berufsbildenden höheren Schule§ 15

§ 15Umfang der Aufnahmsprüfung

In Kraft seit 01. September 2012
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